Warum JETZT Reale Werte kaufen?
Die EU und die UK sind Vorreiter, wenn es um die Deklarierung der Vermögenswerte ihrer Bürger geht. Ihre Bürger werden zunehmend durchleuchtet. Gleichzeitig ist mittlerweile die Hinterfragung jeder Form der Transaktion unter dem Vorwand des Geldwäscheverdachts begründet. Es spielt keine Rolle, ob Sie noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind oder nicht. In der Folge wollen alle Staaten und ihre Institutionen an IHRE geldwerten Vorteile und Vermögen heran, sofern diese nicht bereits digital und damit programmierbar für die Zukunft sind. Programmierbar bedeutet, das Währungen und ihr digitales (u.a. bei Banken gesichtetes) Vermögen Ihnen nur noch dann zusteht, wenn sie es im Rahmen der vom jeweiligen Wohnsitzstaat genau vorgesehenen Zweckbestimmung einsetzen. Das kann dann in einer begrenzten Gültigkeitsdauer, regionalen Beschränkungen beim Zugang oder die automatische Einziehung von Minuszinsen zum Ausdruck kommen.
Ein Beispiel: Ihr digitales Geld und Ihre Vermögenswerte werden nur noch dann für Erträge und Auszahlungen zugelassen, wenn Sie konkrete volkswirtschaftlich erwünschte Handlungen durchführen oder bezeugen können.
Konkrete Beispiele:
Heisst das jetzt, ich sollte alles, was ich besitze, in Tresoren verwalten? Nun, grundsätzlich ja, es sei denn Ihre physischen Sammlungen haben keinen erkennbaren Wert, sind Teil ihrer privaten Lebensführung oder liegen im Wert unter einer vom Staat und seinen Behörden definierten Bagatellgrenze. Zudem wird man versuchen, bei Transaktionen Verdacht zu schöpfen, und sie müssen dann zunächst begründen, warum Sie Gelder ausgegeben haben. Anders verhält es sich mit Vermögensgegenständen in der Schweiz.
Die Schweiz diskutiert kein allgemeines Vermögensregister für Privatpersonen. REALE WERTE ist kein meldepflichtiges Institut im Sinne des AIA-Gesetzes (AIAG), (OECD-Standard). Diese Ausnahme gilt nur für den direkten Besitz von Vermögensgegenständen. Der Informationsaustausch AIA zielt ausschliesslich auf Finanzkonten ab.
Die Ära der völlig anonymen Firmenstrukturen ist allerdings europaweit vorbei. Ein alles erfassendes privates "Vermögensregister" ist in der EU (noch) eine Machbarkeitsstudie. Die gläserne Gesellschaft für Unternehmens- und Immobilienbesitzer ist in der Schweiz, der EU und dem UK bereits Realität.
Diese gesetzliche Treuepflicht verlangt, dass der Beauftragte (auch wenn er eine Privatperson ist!), die Interessen des Auftraggebers wahrt. Daraus leitet die Schweizer Rechtsprechung zwingend eine Geheimhaltungspflicht ab. Informationen, die der private Beauftragte im Rahmen des Auftrags erfährt, darf er nicht an Dritte weitergeben oder für sich selbst ausnutzen. Für Banken und ihre Mitarbeiter werden diese Pflichten besonders sanktioniert.
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